Amtsgericht: Unterschied zwischen den Versionen
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Das Amtsgericht ist für die eingetragenen [[Vereine]] zuständig und führt das [[Amtsgericht/Vereinsregister|Vereinsregister]]. | Das Amtsgericht ist für die eingetragenen [[Vereine, Organisationen, Initiativen|Vereine]] zuständig und führt das [[Amtsgericht/Vereinsregister|Vereinsregister]]. | ||
== Weblinks == | == Weblinks == |
Version vom 24. August 2013, 17:20 Uhr
Das Amtsgericht Tübingen hat seinen Sitz in der Doblerstraße 14.
Vereinsregister
Das Amtsgericht ist für die eingetragenen Vereine zuständig und führt das Vereinsregister.