Erster Bürgermeister: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 16. November 2015, 16:00 Uhr
Tübingen hat neben dem Oberbürgermeister auch einen Ersten Bürgermeister. Dieser wird vom Gemeinderat für acht Jahre gewählt. Wiederwahl ist möglich. Seit 3. Juli 2014 ist dies Christine Arbogast, davor war es seit 2006 Michael Lucke. Sie ist die ständige allgemeine Stellvertreterin des Oberbürgermeisters. Bereiche der Stadtverwaltung, für die sie zuständig ist, sind:
- Fachbereich Bürgerdienste, Sicherheit und Ordnung,
- Fachbereich Kunst und Kultur,
- Fachbereich Familie, Schule, Sport und Soziales,
- Familienbeauftragte,
- Musikschule,
- Altenhilfe gGmbH,
- Sporthallenbetriebs-GmbH,
- Zimmertheater GmbH.