Geschwindigkeitsüberwachung
Geschwindigkeitsüberwachung ist eine Kontrollmaßnahme des Ordnungsamts und der Polizei zur Überwachung der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im öffentlichen Straßenverkehr nach §3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
Es werden mobile und stationäre Systeme zur Geschwindigkeitsüberwachung eingesetzt.
Stationäre Geschwindkeitsüberwachungsanlagen
Umgangssprachlich werden stationäre Anlagen zur Geschwindigkeitsüberwachung oft Starenkasten, Radarfalle oder Blitzer genannt. Bei stationären Anlagen wird in der Regel Piezotechnik verwendet. Die Anlage besteht aus einem auf einem Pfosten montierten Kameragehäuse, das mit Piezosensoren in der Straße verbunden ist oder selbst die Entfernung messen kann. Starenkästen gibt es im Gemeindegebiet von Tübingen zum Beispiel an folgenden Stellen:
- Hegelstraße an der Zufahrt zum Schlossbergtunnel
- Reutlinger Straße 173 (B28) am Ortseingang von Reutlingen kommend (Burgholz)
- Weinbergstraße 59 in Derendingen, am Ortseingang Richtung Weilheim, beidseitig
- Schönbuchstraße 48 in Bebenhausen
- Kingersheimer Straße am Gebäude Im Öschle 34 in Hirschau
- Jesinger Hauptstraße B 28 37 in Unterjesingen, am Ortseingang von Tübingen kommend
- Jesinger Hauptstraße B 28 128 in Unterjesingen, am Ortseingang von Entringen kommend
- Eugen-Bolz-Straße 33 in Bühl inklusive Ampel-Blitzer|Ampel-Blitzer
- Stuttgarter Straße Ecke Galgenbergstraße in Richtung Stuttgart inklusive Ampel-Blitzer
Weblinks
-- bitte ergänzen --