Fußgängerzone
Weite Teile der Tübinger Altstadt sind eine Fußgängerzone. Das war nicht schon immer so, wie der Blick auf alte Bilder zeigt. Die Anfänge reichen ins Jahr 1971 zurück,[1] als zunächst Neckargasse, Holzmarkt und Kirchgasse für Fußgänger reserviert wurden. Der endgültige Beschluss des Gemeinderats für die Fußgängezone wurde am 23. Oktober 1972 gefällt.
Folgende Straßen, Gassen und Plätze sind zur Zeit schon Teile der Fußgängerzone:
- Beim Nonnenhaus
- Bursagasse
- Clinicumsgasse
- Gambrinusgässle
- Hirschgasse (nur der Abschnitt südlich der Collegiumsgasse)
- Holzmarkt
- Kirchgasse
- Klosterberg
- Kornhausstraße
- Kronenstraße
- Lange Gasse (nur der Abschnitt südlich der Collegiumsgasse)
- Marktgasse
- Marktplatz
- Metzgergasse (nur der östliche Teil)
- Münzgasse
- Neckargasse
- Neue Straße (südlicher Teil vor dem Holzmarkt und der kurze Abschnitt nördlich der Metzgergasse)
- Pfleghofstraße (südlicher Teil)
- Rathausgasse
- Schulberg
An diese schließen sich zum Teil verkehrsberuhigte Straßen und Gassen an.
Ausnahmegenehmigungen
Laut Tagblatt gibt es viele Ausnahmegenehmigungen für Fahrzeuge von Anwohnern, Paktediensten, Lieferverkehr, Handwerkern etc., so viele, dass sich im Jahr 2012 unter anderem die Bürgerinitiative Altstadt bei der Stadt über den vielen Autoverkehr beschwerte.[2].
Besonders spät abends und sehr früh morgens, also deutlich außerhalb der Öffnungszeiten der Geschäfte dort, fahren Autos und Taxis mit deutlich über Schrittgeschwindigkeit liegenden Tempo durch die Fußgängerzone mit Ihren zum Teil recht engen Gassen. Fahrräder sind immer wieder dort unterwegs. Besonders die Bußgelder, die letztere vom Ordnungsamt bekamen, lösten Leserbriefe im Schwäbischen Tagblatt über die Verhältnismäßigkeit dieser Strafen aus.