Bearbeiten von „Ehrenbürger“
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Die Universitätsstadt Tübingen kann Personen, die sich besonders um das Gemeinwohl verdient gemacht haben, das Ehrenbürgerrecht verleihen. Die Entscheidung über diese Auszeichnung trifft der [[Gemeinderat]] mit einfacher Mehrheit. | Die Universitätsstadt Tübingen kann Personen, die sich besonders um das Gemeinwohl verdient gemacht haben, das Ehrenbürgerrecht verleihen. Die Entscheidung über diese Auszeichnung trifft der [[Gemeinderat]] mit einfacher Mehrheit. | ||
Die Ehrenbürgerschaft erlischt mit dem Tod des Geehrten. Eine nachträgliche Aberkennung hat also keine rechtliche, sondern vielmehr eine symbolische Bedeutung.<ref>https://www.tagblatt.de/Nachrichten/Der-Auszeichnung-nicht-wuerdig-626572.html</ref> | "Das Ehrenbürgerrecht ist in der Gemeindeordnung geregelt. Verleihen kann es eine Stadt oder Gemeinde an Personen, die sich besonders um das Gemeinwohl verdient gemacht haben. Über diese Auszeichnung entscheidet der Gemeinderat mit einfacher Mehrheit. Die Ehrenbürgerschaft erlischt mit dem Tod des Geehrten. Eine nachträgliche Aberkennung hat also keine rechtliche, sondern vielmehr eine symbolische Bedeutung."<ref>https://www.tagblatt.de/Nachrichten/Der-Auszeichnung-nicht-wuerdig-626572.html</ref> | ||
Liste der '''Tübinger Ehrenbürger''' | Liste der '''Tübinger Ehrenbürger''' |