Bearbeiten von „Ehrungsordnung“
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Seit [[2016]] hat Tübingen eine neue '''Ehrungsordnung''', die der [[Gemeinderat]] verabschiedete. Demnach darf der [[ | Seit [[2016]] hat Tübingen eine neue '''Ehrungsordnung''', die der [[Gemeinderat]] verabschiedete. Demnach darf der [[Gemeindrat]] 25 '''[[Hölderlin-Plaketten]] für "herausragende" Verdienste vergeben, der [[Oberbürgermeister]] darf 50 "[[Uhland-Plaketten]] für "besondere" Verdienste verleihen. Die jeweilige Obergrenze bezieht sich auf aktuell lebende Träger*innen und soll eine Inflation vermeiden.<ref>https://www.tuebingen.de/Dateien/29_nje_anlage_neujahrsrede_2017.pdf</ref> | ||
== Quellen == | == Quellen == |