Fahrradstraße

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Fahrradstraßen-Schild an der Fürststraße

In Tübingen gibt es seit 2014 Fahrradstraßen.

Wo[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Regeln[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

"Besondere Schilder kennzeichnen Fahrradstraßen. Radfahrer haben hier die größte Freiheit und dürfen auch nebeneinander fahren. Autos dürfen nur fahren, wenn es ein Zusatzschild erlaubt (z.B. für Anlieger) – höchstens jedoch mit Tempo 30. Radfahrer haben auf schwächere Verkehrsteilnehmer, etwa Fußgänger, Rücksicht zu nehmen. Bei Kreuzungen und Einmündungen ist die Vorfahrt auch in Fahrradstraßen durch Schilder geregelt, andernfalls gilt die Regel rechts vor links."[4] Allerdings ist in der Fahrradstraße weiterhin eine Aufteilung von Fahrbahn und Bürgersteig entgegen der Anlage von Verkehrsberuhigten Zonen üblich.

Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. www.tuebingen.de/10115.html#10882
  2. 2,0 2,1 www.tuebingen.de/radfahren/8803.html#/9131
  3. www.fahrradland-bw.de/news/news-detail/dritte-fahrradstrasse-in-tuebingen/
  4. www.tuebingen.de/Dateien/Wege_fuer_den_Radverkehr.pdf Infobroschüre der Stadt "Mobil unterwegs, Nützliche Tipps und Informationen für ein entspanntes und sicheres Fahrradfahren", herausgegeben von der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg e.V. (AGFK-BW) (nicht mehr online)

https://www.tuebingen.de/radfahren/34045.html