Schwesternheim der Krankenpflegerinnenschule vom Roten Kreuz: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Grundbestimmungen für die Krankenpflegerinnenschule des Württembergischen Landesvereins vom Roten Kreuz in Tübingen von 1918 sind heute noch im Landesarchiv Baden-Württemberg erhalten.<ref>[http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=2-568901 Grunderwerb zur toten Hand]</ref> Der dort erwähnte "Grunderwerb zur toten Hand" ist die rechtliche Bezeichnung für das Eigentum meist unbeweglicher Wirtschaftsgüter durch Korporationen, wie die Kirche, oder Stiftungen, die aufgrund des ursprünglichen Stifterwillens nicht wieder veräußert werden dürfen oder sollen und somit vom Erbgang ausgeschlossen und dem Privatrechtsverkehr entzogen, also amortisiert sind.<ref>[http://de.wikipedia.org/wiki/Tote_Hand_(Recht) Tote Hand] auf Wikipedia.</ref> | Die Grundbestimmungen für die Krankenpflegerinnenschule des Württembergischen Landesvereins vom Roten Kreuz in Tübingen von 1918 sind heute noch im Landesarchiv Baden-Württemberg erhalten.<ref>[http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=2-568901 Grunderwerb zur toten Hand]</ref> Der dort erwähnte "Grunderwerb zur toten Hand" ist die rechtliche Bezeichnung für das Eigentum meist unbeweglicher Wirtschaftsgüter durch Korporationen, wie die Kirche, oder Stiftungen, die aufgrund des ursprünglichen Stifterwillens nicht wieder veräußert werden dürfen oder sollen und somit vom Erbgang ausgeschlossen und dem Privatrechtsverkehr entzogen, also amortisiert sind.<ref>[http://de.wikipedia.org/wiki/Tote_Hand_(Recht) Tote Hand] auf Wikipedia.</ref> | ||
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Datei:Schwesternschule des Roten Kreuzes.png|Schwesternheim der Krankenpflegerinnenschule des Württembergischen Landesvereins vom Roten Kreuz in Tübingen | |||
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Version vom 8. Juni 2012, 23:00 Uhr
Das Schwesternheim der Krankenpflegerinnenschule vom Roten Kreuz Tübingen lag in der Gartenstraße 29. Heute sind in dem Gebäude Teile des Psychologischen Instituts.
Architektur
Das Säuglingsheim von 1907 in der Frondsbergstraße 23 ist dem Gebäude zum Verwecheln ähnlich.
Grunderwerb zur toten Hand
Die Grundbestimmungen für die Krankenpflegerinnenschule des Württembergischen Landesvereins vom Roten Kreuz in Tübingen von 1918 sind heute noch im Landesarchiv Baden-Württemberg erhalten.[1] Der dort erwähnte "Grunderwerb zur toten Hand" ist die rechtliche Bezeichnung für das Eigentum meist unbeweglicher Wirtschaftsgüter durch Korporationen, wie die Kirche, oder Stiftungen, die aufgrund des ursprünglichen Stifterwillens nicht wieder veräußert werden dürfen oder sollen und somit vom Erbgang ausgeschlossen und dem Privatrechtsverkehr entzogen, also amortisiert sind.[2]
Weitere Bilder
Quellen
- ↑ Grunderwerb zur toten Hand
- ↑ Tote Hand auf Wikipedia.