Oberbürgermeister

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Stadtoberhaupt Tübingens, wird von den Bürgern heutzutage für 8 Jahre gewählt.[1]

Bürgermeister

In Tübingen gab und gibt es neben dem Oberbürgermeister noch bis zu 3 weitere Bürgermeister. Das höchste städtische Amt war - vor der Einführung des Amtes des Oberbürgermeisters - das des Bürgermeisters. Die Tübinger Bürgermeister wurden von Rudolf Seigel für den Zeitraum von 1479 bis 1819 aufgelistet.[4]

Es war die Aufgabe der ursprünglich jeweils zwei amtierenden Bürgermeister, die Steuern einzuziehen und das städtische Rechnungswesen zu führen, das städtische Bauwesen zu beaufsichtigen, sowie den Verlauf der Ammer außerhalb der Stadt unter Kontrolle zu halten. Ab Mitte des 16. Jahrhunderts wuchs die Bedeutung der Bürgermeister stetig an. Ihre Zahl erhöhte sich um 1600 auf vier. Das entsprach einem Viertel des Tübinger Gerichtspersonals. Sie waren auf Lebzeiten im Amt, aber es führten nur jeweils die zwei "rechnenden Bürgermeister" die Amtsgeschäfte. Als Landschafts-Abgeordnete spielten die Bürgermeister darüber hinaus in der Landespolitik eine wichtige Rolle.[5]

Die folgenden Bürgermeister sind schriftlich belegt

  • † 7. Juli 1625: Michael Eyppert (Eippert, Euppert), Bürgermeister in Tübingen.[6]
  • um 1772: Johann Adam Christoph Kölle, Bürgermeister zu Tübingen.[7] [8]
  • um 1749: Johannes Harprecht, Bürgermeister von Tübingen und Hof-Gerichts-Assessor[9]
  • Seit 2006: Michael Lucke, Erster Bürgermeister. Sein Amt als Erster Bürgermeister der Universitätsstadt Tübingen trat Michael Lucke am 3. Juli 2006 an. Die Amtszeit beträgt acht Jahre.[10]
  • -- Bite ergänzen --

Quellen