Bearbeiten von „Nonnenmacher-Haus“
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Das '''Nonnenmacher-Haus''' ist ein Haus mit einem innovativen gemeinschaftlichen Wohnangebot für ältere Menschen und liegt in der [[Gartenstraße]] 28 / an der Ecke [[Hermann-Kurz-Straße]] nahe der Tübinger [[Jugendherberge]]. Die Bewohnerinnen und Bewohner der zehn 1-Zimmer Appartements (ca. 30 qm) teilen sich gemeinschaftliche Bereiche wie Wohnzimmer, Terrasse, Küche und Gemeinschaftsräume. | Das '''Nonnenmacher-Haus''' ist ein Haus mit einem innovativen gemeinschaftlichen Wohnangebot für ältere Menschen und liegt in der [[Gartenstraße]] 28 / an der Ecke [[Hermann-Kurz-Straße]] nahe der Tübinger [[Jugendherberge]]. Die Bewohnerinnen und Bewohner der zehn 1-Zimmer Appartements (ca. 30 qm) teilen sich gemeinschaftliche Bereiche wie Wohnzimmer, Terrasse, Küche und Gemeinschaftsräume. | ||
Die [https://nonnenmacher-haus.de/wohnen-ab-60-plus/ '''Wohnform'''] | Die [https://nonnenmacher-haus.de/wohnen-ab-60-plus/ '''Wohnform'''] ist eine Zwischenform zwischen Hausgemeinschaft und Wohngemeinschaft. Anders als beispielsweise typische studentische Wohngemeinschaften hat jede Zimmer seine eigene private Nasszelle. Anders aber als einige Formen des [https://neustart-solewo.de/aktuelles/mitteilungen/details/Zwitter-zwischen-WG-und-Hausgemeinschaft-Clusterwohnen.html Clusterwohnens] gibt es nicht jeweils eigene Mini-Küchen, sondern je Stockwerk eine Gemeinschaftsküche mit Aufenthaltsbereich. Anders als in vielen anderen gemeinschaftlichen Wohnformen für Menschen über 60 Jahre können Menschen mit höherer Hilfs- oder Pflegebedürftigkeit nicht in ihrer Wohnung bleiben. | ||
Die '''Vergabe der Wohnungen''' ist an [https://nonnenmacher-haus.de/interessenten-innen/ klare soziale Kriterien] gekoppelt. Bewohner*innen müssen über 60 Jahre alt sein und vorzugsweise aus Tübingen und Umgebung kommen. Wichtig ist die Bereitschaft, in einer Gemeinschaft zu leben. Paare werden nicht aufgenommen und die Einkommensgrenze liegt bei 1500 EUR. | Die '''Vergabe der Wohnungen''' ist an [https://nonnenmacher-haus.de/interessenten-innen/ klare soziale Kriterien] gekoppelt. Bewohner*innen müssen über 60 Jahre alt sein und vorzugsweise aus Tübingen und Umgebung kommen. Wichtig ist die Bereitschaft, in einer Gemeinschaft zu leben. Paare werden nicht aufgenommen und die Einkommensgrenze liegt bei 1500 EUR. |